Bundestagsrede von MdB Andrea Voßhoff am 02.12.2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Es ist vom Staatssekretär schon gesagt worden: Die christlich-liberale Koalition legt heute einen Gesetzentwurf zur abschließenden Neugestaltung der Sicherungsverwahrung vor, einen Gesetzentwurf mit einer rechtspolitischen Tragweite von – ich glaube, das sagen zu können – grundsätzlicher Bedeutung. Nach meiner Erinnerung hat es, seitdem ich im Bundestag bin, kein anderes Gesetzgebungsverfahren in der Rechtspolitik gegeben, das in der öffentlichen Wahrnehmung zu Recht so aufmerksam diskutiert und verfolgt worden ist.
Ich denke auch, sagen zu können – das wissen all die, die sich intensiver damit befasst haben –, dass gerade diese Materie zu den komplexesten und schwierigsten im Bereich des Strafrechts, des Strafprozessrechts und des Strafvollzugs gehört und es demzufolge in besonderer Weise eine Herausforderung war. Das wird jeder feststellen, der schon einmal in den Gesetzentwurf hineingeschaut hat.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute zur abschließenden Beratung vorlegen, regeln wir nicht nur das Recht der Sicherungsverwahrung nahezu komplett neu, sondern – das ist auch die Auffassung der Union – wir werden hiermit künftig auch ausgewogen und verantwortbar Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung schließen und damit den Ansprüchen gerecht, die die Bürger an uns haben. Ich glaube, all das wird mit diesem Gesetzentwurf zu einem großen Teil erreicht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung gehörte ja von Anfang an – auch das hat der Staatssekretär erwähnt – zu den umfassendsten rechtspolitischen Vorhaben dieser christlich-liberalen Koalition. Nachdem in einer Vielzahl von Gesetzesinitiativen der vergangenen Jahre immer wieder einzelne Bereiche geregelt wurden, ist das Recht insgesamt unübersichtlich geworden. Es gibt wohl kaum eine andere Materie, die mit so unterschiedlich divergierenden Entscheidungen von Bundesgerichten bis hin zum EGMR leben musste. Die Ursachen kennen wir. Die Folgen haben wir heute mit dem Gesetzentwurf nicht nur zu lösen versucht, sondern auch auf einem guten Weg – wie ich finde – lösen können.
Wir standen vor der schwierigen Frage – ich sagte es bereits –, im Lichte der divergierenden Entscheidungen von Obergerichten einschließlich des EGMR das Recht der Sicherungsverwahrung neu zu regeln und im Spannungsfeld dieser unterschiedlichen Entscheidungen auch einen Weg zu finden, um die Lücken, die die Entscheidungen des EGMR, aber auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und infolgedessen des BGH aufgerissen haben, zu schließen.
Die durch das EGMR-Urteil entstandene Situation wurde hier schon angesprochen; ich brauche es daher nicht im Einzelnen zu thematisieren. Viele betroffene Bürger und Eltern haben sich an uns gewandt und gefragt: Ist es richtig und was tut der Staat dagegen, dass immer noch Straftäter, die erklärtermaßen als gefährlich eingestuft werden, aufgrund des Urteils des EGMR entlassen werden? All dieses stellte für die Bürger ein Problem dar, und sie wussten nicht, wie sie mit den dadurch ausgelösten Ängsten umgehen sollten.
Schutzlücken im Gesetz zu schließen, war demzufolge der Auftrag und der Anlass für unsere Reform. Es ist schon gesagt worden: Wir haben Ihnen heute in drei Bereichen gute Regelungen vorgelegt.
Erstens. Für künftige schwere Gewalt- und Sexualstraftäter haben wir die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und auch des Urteils des EGMR neu geregelt. Aufgrund der Neuordnung der primären, aber auch der Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung insbesondere auch auf Ersttäter sind wir ebenso wie viele Sachverständige der Auffassung, dass die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung in Zukunft entbehrlich ist. Deshalb unterstützen wir dies – und das haben wir auch nachhaltig gefordert – gerade im Bereich der Sicherungsverwahrung für künftige Fälle.
Zweitens. Für die Altfälle haben wir mit der Beibehaltung der bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung eine, wie wir meinen, im Ergebnis tragfähige Lösung gefunden. Ich weiß – darüber haben wir auch im Rechtsausschuss diskutiert –, dass das nicht unumstritten ist. Ich denke allerdings, dass das BMJ sehr abgewogen und im Ergebnis sehr überzeugend dargelegt hat, dass die im Gesetz beabsichtigte Übergangsregelung als vertretbar anzusehen ist.
Einen dritten Punkt möchte ich noch nennen, der hier auch schon angesprochen worden ist, nämlich die sogenannten Parallelfälle. Es geht darum, wie wir mit denjenigen umgehen, die aufgrund des Urteils des EGMR bereits in die Freiheit entlassen werden mussten oder in absehbarer Zeit in die Freiheit entlassen werden. Es ist von meinen Vorrednern gesagt worden: Mit dem Therapieunterbringungsgesetz haben wir auf eine Sondersituation, die einen begrenzten Personenkreis betrifft, reagiert. Für den vorliegenden Gesetzentwurf – ich weiß, es ist nicht unumstritten, und es gibt immer auch Argumente dagegen – gilt hier mein besonderer Dank dem BMJ, das den engen Korridor, den das EGMR in Art. 5 ermöglicht hat, sehr abgewogen und rechtstechnisch sehr gut umgesetzt hat.
Von Vertretern der Linken musste ich heute lesen, mit diesem Gesetz würden wir uns dem Druck der Stammtische beugen. Dazu kann ich nur sagen: Meine Damen und Herren von der Linken, sprechen Sie doch einmal mit den besorgten Eltern, in deren Nachbarschaft solche Straftäter wohnen, die aus einem ganz anderen Grund freigelassen wurden als aus dem, dass sie nicht mehr gefährlich sind. Ich glaube nicht, dass Sie mit solchen Parolen dort überzeugen können.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, es ist schon erwähnt worden: Im Nachgang zur Anhörung haben wir einige weitere Änderungen vorgenommen.
Sozusagen im Lichte der Auswertung der Anhörung haben wir den Kreis der Anlasstaten nochmals eingegrenzt, um die Ultima-Ratio-Funktion der Sicherungsverwahrung deutlich zu dokumentieren.
Wir haben weiterhin das Erlöschen des Vorbehalts beim Bewährungswiderruf rückgängig gemacht. Das bedeutet, dass der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung bei jemandem, der vorzeitig auf Bewährung freigelassen wird, nicht automatisch erlischt. Vielmehr kann der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wieder aufleben, wenn die Bewährung aus welchen Gründen auch immer – beispielsweise weil er Straftaten begangen hat oder erneut auffällig geworden ist – aufgehoben wird. Im Nachgang zu der Anhörung ist es auch gelungen, die Frist für die Rückfallverjährung von 10 auf 15 Jahre zu verlängern.
Wenn man dies alles zusammennimmt, dann ist diese grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung – das habe ich eingangs gesagt – ein tragfähiges Konzept für die Zukunft. Das ist – nach den Regelungen der vergangenen Jahre – ein großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition. Es ist nicht in allen Punkten unumstritten; das wissen wir. Aber die Materie ist außerordentlich komplex und schwierig.
Ich meine, die christlich-liberale Koalition hat in dieser Frage den richtigen Weg gefunden und in den offenen Punkten einen guten Kompromiss erzielt. Dass sich die Linken dem nicht anschließen können, kann man schon deren Stellungnahme entnehmen. Die Kollegin Lambrecht hat es bereits angesprochen. Die Grünen entwickeln sich leider zu einer Dagegen-Partei. Es gibt – so wurde es auch von der SPD vorgetragen – gute Gründe, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Zuruf des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Das muss nicht sein, keine Frage. Es zeigte sich aber in den Beratungen, dass wir in vielen Fragen nicht nur einen guten Kompromiss, sondern auch einen vertretbaren Weg gefunden haben.
Auch ich darf mich beim BMJ und beim Koalitionspartner für die guten konstruktiven Gespräche im Rahmen unserer Berichterstattung bedanken. Das war wichtig und gut. Wir haben viele Anregungen aufgenommen und, wie Sie sehen, die eine oder andere auch umgesetzt.
In diesem Sinne darf ich an die Länder appellieren. Es ist von entscheidender Bedeutung – das wäre es schon die ganzen Jahre über gewesen, aber jetzt erst recht –, dass die Länder die Umsetzung der Sicherungsverwahrung jetzt endlich neu anpacken. Ich weiß, dass es eine Arbeitsgruppe auf Länderebene und ein erstes Kriterienpapier gibt. Auch dort ist man also auf einem guten Weg. Unser Gesetz kann nur so gut sein wie die anschließende Umsetzung in den Ländern. Deshalb darf ich hoffen, dass die Länder an dieser Stelle zügig weitermachen. Wir sind es der Sicherheit unserer Bürger schuldig.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)