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Pressemitteilungen

Bundestagsrede von MdB Andrea Voßhoff am 06.09.2011 zum Entwurf des Haushalts des Bundesjustizministeriums für das Jahr 2012



Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Lischka, Sie brauchen keine Angst vor Einsturzgefahr zu haben. Wenn man all das, was Sie zu der Frage aufgelistet haben, was wir noch tun wollen und tun müssen, und all das, was die Ministerin zu der Frage aufgelistet hat, was wir schon getan haben,

(Burkhard Lischka [SPD]: Zügig wahrscheinlich! Zügig und intensiv!)

zusammennimmt, ist das schon der komplette Koalitionsvertrag. Eine Legislaturperiode dauert vier Jahre. Warten Sie es ab! Über die Punkte, die Sie angesprochen haben, werden wir hier noch miteinander diskutieren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich würde die Haushaltsdebatte gerne zu zwei grundsätzlichen Vorbemerkungen zur Rechtspolitik nutzen; das erlauben Sie mir. Die Rechtspolitik – von A wie Aktienrecht bis Z wie Zugangserschwerungsgesetz – ist Querschnittspolitik. Neben unseren klassischen Kernfeldern – sie sind in der Rechtspolitik sehr umfangreich – gibt es, glaube ich, kaum ein Gesetzgebungsvorhaben dieses Parlaments, bei dem wir nicht mitberatend tätig sind. Im Vergleich zum kleinen, feinen Justizhaushalt ist die Rechtspolitik ein sehr umfassendes Feld.

Die Ministerin hat es erwähnt: Auch bedingt durch den Vertrag von Lissabon ist der Bereich der europäischen Gesetzgebung ein stetig wachsendes Themenfeld, dem wir uns als Parlament stellen. Ich glaube, der Rechtsausschuss gehört zu den wenigen Ausschüssen, die schon seit Jahren einen Unterausschuss haben, der sich ausschließlich mit europäischen Gesetzgebungsvorhaben beschäftigt. Wer diesen Unterausschuss kennt und weiß, wie umfangreich seine Tagesordnung ist, der darf an dieser Stelle den Kollegen und Kolleginnen aller Fraktionen für ihre intensive Arbeit in diesem so wichtigen Unterausschuss unter Vorsitz meines Unionskollegen Professor Sensburg danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Die Stellungnahmen des Rechtsausschusses sind im Wesentlichen in diesem Unterausschuss, oftmals auch fraktionsübergreifend, erarbeitet und gemeinsam verabschiedet worden. Dies zeigt mehr als deutlich – das wird in der öffentlichen Diskussion aber leider viel zu wenig zur Kenntnis genommen –, dass die Rechtspolitiker des Deutschen Bundestages mit sehr viel Engagement und fachlichem Einsatz die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in europäischen Fragen wahrnehmen. Meine Damen und Herren Kollegen, vielleicht sollten wir uns stärker dafür einsetzen, dass über diese Stellungnahmen auch im Plenum des Bundestages häufiger diskutiert wird. Die Inhalte wären es allemal wert.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Eine zweite Vorbemerkung sei mir erlaubt. Da wir im Rahmen der Haushaltsberatungen auch den Etat des Bundesverfassungsgerichts beraten, darf ich die Gelegenheit nutzen, vor dem anstehenden 60. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts ein paar Worte dazu zu verlieren.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wäre es denn mal mit dem Befolgen seiner Urteile, zum Beispiel zur Wahlrechtsreform?)

Von 1951 – seitdem besteht das Gericht – bis zum Ende des Jahres 2010 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit über 188 000 Verfahren beschäftigt. 182 000 Verfahren waren Verfassungsbeschwerden der Bürger. Knapp 70 Prozent der Verfahren konnten bereits im ersten Jahr nach ihrem Eingang abgewickelt, weitere 20 Prozent der Verfahren innerhalb von zwei Jahren beendet werden. Diese Zahlen belegen einerseits die hohe Akzeptanz des Gerichts beim Bürger, andererseits aber auch die Effizienz des Gerichts bei der Abarbeitung der Verfahren.

Noch viel beeindruckender finde ich, welch hohes Ansehen sich das Bundesverfassungsgericht in 60 Jahren erarbeitet hat. Es hat von Beginn seiner Arbeit als Hüter der Verfassung bis heute – auch in diesen Tagen – immer im Spannungsfeld zur Politik gestanden. Nicht minder wichtig war und ist aber auch, dass das höchste Gericht in der Gesellschaft die notwendige Entscheidungsakzeptanz genießt.

Hans Vorländer, Politikwissenschaftler an der Uni Dresden, hat in einem lesenswerten Beitrag unter der Überschrift „Regiert Karlsruhe mit?“ in der Beilage der Wochenzeitung Das Parlament das Spannungsfeld zwischen Bundesverfassungsgericht und Politik, aber auch den Stellenwert des Gerichts in der Gesellschaft beleuchtet. Er führt aus, wie das Bundesverfassungsgericht von Beginn an immer auch in der Kritik der Politik stand und sich seine Position über die Deutungshoheit über die Verfassung errungen hat.

Vorländer beschreibt, wie Anfang der 60er-Jahre der damalige Bundeskanzler Adenauer mit dem Projekt eines Fernsehsenders auf Bundesebene vor dem Verfassungsgericht scheiterte. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Rundfunkgesetzgebung Sache der Länder sei und dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Gründung eines Regierungsfernsehens fehle. Adenauer, so Vorländer, erklärte daraufhin, das Kabinett habe einstimmig beschlossen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts falsch sei. Das Bundesverfassungsgericht versuchte, sich des Angriffs der Exekutive zu erwehren. Der damalige Präsident, Gebhard Müller, hielt fest, dass kein Verfassungsorgan befugt sei, zu beschließen, ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts entspreche nicht dem Verfassungsrecht.

Im Laufe der Jahre ist es dem Verfassungsgericht in beeindruckender Weise gelungen, ein hohes Maß an Vertrauen in der Öffentlichkeit zu erwerben. Das Spannungsfeld zur Politik ist geblieben. Das muss auch so sein. Die Aufgabe als Hüter der Verfassung hat das Verfassungsgericht bis heute in überzeugender Weise erfüllt. Dazu kann man nur gratulieren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Haushaltsdebatte in diesem Jahr ist auch so etwas wie eine Halbzeitbilanz der Koalition, auch im Bereich der Rechtspolitik.

Vizepräsident Eduard Oswald:

Frau Kollegin Voßhoff, gestatten Sie eine Zwischenfrage unseres Kollegen Jörg van Essen?

Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):

Gerne.

Jörg van Essen (FDP):

Liebe Frau Kollegin Voßhoff, nachdem Sie, wie ich finde, das Bundesverfassungsgericht zu Recht besonders gelobt haben, frage ich: Teilen Sie meine Auffassung, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen geben sollte und deshalb auch das Bundesverfassungsgericht bei Terminierungen auf seit langem feststehende Termine des Bundestages Rücksicht nehmen sollte? Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments und die Debatte zum Haushalt der Bundeskanzlerin in jedem Jahr eine der Sternstunden des Parlaments. Teilen Sie meine Auffassung, dass man das bei der Verkündung von wichtigen Urteilen berücksichtigen sollte?

Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):

Herr Kollege, ich teile diese Auffassung zu 100 Prozent und gehe noch einen Schritt weiter. Der Festakt zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts findet wiederum in einer Sitzungswoche und dann auch noch an einem Mittwoch statt, an dem der Rechtsausschuss tagt. Auch das finde ich sehr bedauerlich. Vielleicht könnten wir das irgendwann einmal entsprechend kommunizieren, damit sich das ändert.

Vizepräsident Eduard Oswald:

Frau Kollegin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, nämlich unseres Kollegen Volker Beck?

Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):

Ja, gerne.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Auch wenn wir gemeinsam sicherlich die Grundposition teilen, dass sich die Verfassungsorgane gegenseitig respektieren sollen, frage ich: Meinen Sie, es könnte bei den Terminierungen eine Rolle gespielt haben, dass sich der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag, und die Bundesregierung zuweilen nicht um die Urteile des Bundesverfassungsgerichts scheren, wie das beim Thema Wahlrecht der Fall ist?

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist falsch, Herr Kollege!)

Dabei hat es der Bundestag nicht geschafft, innerhalb der dreijährigen Frist ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes mit Mehrheit zu beschließen. Deshalb denkt sich vielleicht das Bundesverfassungsgericht: Wenn wir in Karlsruhe denen schnurz sind, dann sind die in Berlin uns auch schnuppe.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wenn es so wäre, wäre es noch schlimmer!)

Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):

Herr Kollege Beck, ich traue dem Bundesverfassungsgericht eine so niedere Denkweise, wie Sie sie gerade insinuieren, einfach nicht zu.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Zur Halbzeitbilanz der Rechtspolitik der christlich-liberalen Koalition hat die Ministerin schon Ausführungen gemacht und dargelegt, was wir abgearbeitet haben bzw. was zurzeit sozusagen im Rohr ist. Ich will noch die Reform des Mietrechts nennen, zu der uns mittlerweile ein Referentenentwurf vorliegt. Das ist neben dem klassischen Kernfeld Mietrecht etwas, das für uns besonders wichtig ist, um die Energiewende in Deutschland wirklich festzumachen. Sie haben bei Ihrem Beschluss zum Atomausstieg schlicht und ergreifend vergessen, sich um die Fragen der erneuerbaren Energien in allen Bereichen zu kümmern. Wir haben die Reform des Mietrechts mit in Angriff genommen, um eben auch im Gebäudebereich Energieeffizienz einziehen zu lassen.

Wir wissen, dass der Gebäudebereich für 40 Prozent des deutschen Energieverbrauches und ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Wir wollen deshalb mit der Reform des Mietrechts Energieeffizienz bei der Gebäudesanierung stärken und nach vorne bringen.

Das Insolvenzrecht ist bereits angesprochen worden. Dabei sind wir kurz vor dem Abschluss und haben, wie ich finde, nicht nur ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Es wird im Bereich der Wirtschaftsordnung, um die sich die Rechtspolitik auch kümmert, sehr weit reichende und tragende Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen in Deutschland schaffen.

Eine weitere wichtige Wegmarke unserer Rechtspolitik ist der bessere Schutz der Bürger vor Straftaten und der Opferschutz. Ich erlaube mir an dieser Stelle, erneut zu erwähnen, dass wir die Verbesserungen für die Opfer des SED-Regimes im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz mittlerweile verabschiedet haben. Es ist inzwischen in Kraft getreten. Wir haben nicht nur die Antragsfristen verlängert, sondern auch den Bezug der Opferpension für die Betroffenen verbessert. Ich freue mich sehr, wenn ich immer wieder Zuschriften von Bürgern bekomme, die aufgrund dieser Verbesserung jetzt in den Genuss der Opferpension gekommen sind, was vorher nicht der Fall war.


Es ist wichtig und notwendig, auch in einer Haushaltsdebatte zur Rechtspolitik – nicht nur, weil wir federführend zuständig sind – immer wieder darauf hinzuweisen und damit an das kommunistische Unrechtssystem zu erinnern. Nicht zuletzt ist dies auch aufgrund des heute schon erwähnten Verhaltens der Linken in der jüngeren Zeit erforderlich. Die Danksagungen für den Mauerbau und die kritiklosen und unterwürfigen Huldigungen anlässlich des Geburtstags von Fidel Castro zeigen eines deutlich, meine Damen und Herren von den Linken: Sie haben aus der Vergangenheit schlicht nichts gelernt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben das Thema „Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte“ aufgegriffen und die Rechte und den Schutz von Polizei und Feuerwehr sowie von Angehörigen der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes gestärkt. Dass die Linken und die Grünen diesen Gesetzentwurf abgelehnt haben, war nicht anders zu erwarten. Dass die SPD sich nur zu einer Enthaltung durchringen konnte, enttäuscht. Wir – die christlich-liberale Koalition sagt das ganz deutlich – werden uns immer dafür einsetzen, dass diejenigen, die uns schützen, selbst auch adäquat geschützt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Sicherungsverwahrung ist bereits angesprochen worden. Die Umsetzung des entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist für uns von besonderem Gewicht. Natürlich hat uns das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil auch eine schwere inhaltliche Vorgabe gesetzt; das ist gar keine Frage. Dabei geht es aber nicht, wie man aus den Reihen der Opposition hört, darum, Kritik an der Koalition zu üben. Das Bundesverfassungsgericht hat unseren Reformansatz nämlich nicht gekippt.

(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin: So ist es!)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Normen der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, weil das Abstandsgebot zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung nicht gewahrt wurde.

(Burkhard Lischka [SPD]: Aber sprechen Sie einmal mit Ihren Landesministern!)

Es hat aber die materiell-rechtlichen Vorgaben zur primären und zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, die wir neu gesetzt haben, nicht beanstandet.

Interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht – da schaue ich insbesondere Sie an, Herr Kollege Montag – dem Therapieunterbringungsgesetz in beeindruckender Weise seinen Platz in den Regelungen der Sicherungsverwahrung zugewiesen.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, leider!)

Es war immer ein Anliegen der Union, die Lücken, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch seine Urteile in diesem Zusammenhang geschaffen hatte – gefährlichste Straftäter mussten freigelassen werden –, im Rahmen der Neustrukturierung der Sicherungsverwahrung zu schließen. Dadurch ist das Therapieunterbringungsgesetz zustande gekommen.

Sie haben immer sinngemäß gesagt, das Gesetz habe nur eine geringe Halbwertszeit und werde gekippt werden. Nein, Herr Montag, das Bundesverfassungsgericht hat es anders gesehen. Es hat nämlich den Ansatz, den wir als Union und dann die christlich-liberale Koalition immer wieder verfolgt haben, aufgegriffen: dass es die Möglichkeit geben muss, Straftäter, die höchst gefährlich sind, auch weiterhin in Sicherungsverwahrung zu behalten. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht strengste Vorgaben daran gestellt. Den Grundsatz des Therapieunterbringungsgesetzes hat es in diesem Zusammenhang aber durchaus bestätigt. Das finde ich wichtig, meine Damen und Herren.

Es ist es aber genauso wichtig – da haben Sie natürlich recht, Herr Kollege Lischka; das ist etwas, was die Große Koalition jetzt mit Vorrang wird betreiben müs-sen –

(Burkhard Lischka [SPD]: Die Große Koalition? Sie haben gesagt: Große Koalition! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das war ein Freud’scher Versprecher – oder eine Wunschvorstellung!)

– nein, die christlich-liberale Koalition –,

(Burkhard Lischka [SPD]: Jetzt kommt die Ernüchterung!)

dass wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorlegen.

Das Gesetzgebungsvorhaben zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs ist bereits erwähnt worden; darauf brauche ich nicht weiter einzugehen. Dabei handelt es sich um ein sehr wichtiges Gesetzgebungsvorhaben. Über die Frage der Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen haben wir nicht abschließend beraten, weil sich der Runde Tisch noch mit dieser Thematik beschäftigt. Deshalb ist erst einmal die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen darin enthalten. Wir werden auch in der Frage der strafrechtlichen Verjährungsfristen den Abschluss der Arbeit des Runden Tisches abwarten. Aus Sicht der Union ist es nämlich wenig sinnvoll, nur die zivilrechtlichen Verjährungsfristen anzuheben. Dies muss dann auch für die strafrechtlichen Verjährungsfristen gelten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Burkhard Lischka [SPD]: Da haben wir auch schon einen Vorschlag gemacht!)

Meine Damen und Herren, abschließend darf ich Folgendes sagen: Der Aufgabenkatalog der christlich-liberalen Koalition ist anspruchsvoll und umfangreich.

(Burkhard Lischka [SPD]: Er wird immer größer!)

Wir haben noch genügend Themen, um die zweite Halbzeit der Koalition gemeinsam zu gestalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

 

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