Rede der Rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Andrea Voßhoff zum Haushalt des Bundesjustizministeriums 2012
22. November 2011
Rede der Rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Andrea Voßhoff zum Haushalt des Bundesjustizministeriums 2012
Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank, Kollege Burkhard Lischka. – Jetzt hat für die Fraktion der CDU/CSU unsere Kollegin Andrea Voßhoff das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Andrea Voßhoff.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lischka, Sie erwähnten vorhin die erste Lesung des Haushaltsgesetzes von vor elf Wochen. Da haben Sie das Bild einer Baustelle bemüht, was die Rechtspolitik der Koalition betrifft; sie sei marode. Heute benutzen Sie das Wort „Fettnäpfchen“. Herr Kollege Lischka, schauen Sie sich einmal an, was alles in der Zwischenzeit von uns umgesetzt wurde – ich habe es Ihnen schon gesagt –: etwa die Insolvenzrechtsreform und die gesetzliche Regelung zu überlangen Verfahren. Wir haben eine Vielzahl von Vorhaben abgeschlossen. Ich weiß, dass man in der Opposition kritisiert; das ist ihre Aufgabe. Demzufolge sei es Ihnen gegönnt. Die Ergebnisse, die die christlich-liberale Koalition in der Rechtspolitik bisher geliefert hat, können sich sehen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Natürlich gibt es unterschiedliche Auffassungen. Lassen Sie sich einmal von dem Kollegen Montag erzählen, wie die Rechtspolitik unter Rot-Grün gewesen ist. Herr Kollege Montag, das war sicherlich auch nicht immer einfach. Wir haben Ihre Beiträge im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung dazu gehört. Koalitionäre müssen unterschiedlicher Auffassung sein. Das Ergebnis zählt, und das kann sich bisher sehen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Meine Damen und Herren, in der heutigen Haushaltsdebatte zum Einzelplan Justiz möchte ich drei Themenfelder ansprechen, einmal das leider sehr aktuelle Thema des rechtsextremen Terrorismus – das ist im Zusammenhang mit dem Haushalt schon mehrfach genannt worden –, sodann einen rechtspolitischen Dauerbrenner und abschließend ein europäisches Projekt, nämlich den Vorschlag der EU-Kommission zum europäischen Kaufrecht.
Es muss auch bei einem Haushaltsplan Justiz möglich sein – ich bin insofern meinen Vorrednern dankbar, je nach Aussage –, die aktuell bekannt gewordenen Ereignisse der vergangenen Tage zum rechtsextremen Terror in Deutschland anzusprechen. Es ist mir ein Bedürfnis, dies ebenso wie meine Vorredner zu tun. Es ist bereits mehrfach gesagt worden, wie sehr wir alle von dem Bekanntwerden der rechtsextremistischen Terrorzelle in Deutschland erschüttert sind. Ich danke dem Bundestagspräsidenten Lammert sehr herzlich für die notwendigen und treffenden Worte, die er zu diesem Ereignis gefunden hat.
(Beifall im ganzen Hause)
Ich bedauere es umso mehr, dass die heutige Debatte dazu von einigen Rednern auf eine Ebene gezogen wurde, auf die sie nicht gehört.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Von Gröhe!)
Dass es keine hundertprozentige Sicherheit für die Menschen in diesem Land geben kann – das wissen nicht nur die Innen-, sondern auch die Rechtspolitiker –, ist vollkommen klar. Ich spreche sicherlich im Namen aller – die heutigen Beiträge der Kollegen haben es gezeigt –, wenn ich sage, dass wir alle grenzenlos betroffen und fassungslos sind, dass rechtsextreme brutale Täter über Jahre hinweg unentdeckt und unerkannt aus rechtsextremen und rassistischen Gründen Menschen ermorden und Straftaten begehen konnten. Wer hätte sich das vorstellen können, meine Damen und Herren? Deshalb sind wir den Opfern und den Angehörigen eine rückhaltlose und restlose Aufklärung schuldig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich begrüße es sehr, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zu den Vorgängen an sich gezogen hat. Wir sollten ihn diese Aufklärungsarbeit in Ruhe und mit Sorgfalt tun lassen. Ich begrüße es auch und bedanke mich beim Bundesinnenminister und bei der Bundesjustizministerin, dass sie gemeinsam mit den Länderministern schnell gehandelt und eine gemeinsame Koordinierung der Aufklärung in Angriff genommen haben.
Wir sollten uns davor hüten, mit vorschnellen Schuldzuweisungen aufzuwarten und sie für parteipolitische Taktiken zu nutzen. Deshalb bedauere ich manche Wortbeiträge von heute Vormittag. Es ist wieder deutlich geworden – das muss man einmal klarstellen dürfen; das ist von meinen Kollegen, etwa vom Kollegen Funke, teilweise schon gesagt worden –: Dass wir im Justizministerium den Fonds für Opfer extremistischer Gewalt und damit sowohl für Opfer rechtsextremistischer als auch für Opfer linksextremistischer Gewalt eingeführt haben, hat überhaupt nichts mit einer Relativierung von rechtsextremen Taten zu tun – in keiner Weise, Herr Kollege Montag! Es geht uns um die Gleichbehandlung der Opfer.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Dem Opfer ist es egal, ob es der Springerstiefel oder der Skinhead war. Es geht überhaupt nicht um die Relativierung rechtsextremer Gewalttaten. Das war nie die Intention. Die Argumentation von Ihnen an dieser Stelle ist, so darf ich sagen, unsäglich und nicht in Ordnung.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Um das misszuverstehen, muss man sich schon anstrengen!)
Wir brauchen eine vollständige und transparente Aufklärung der Vorgänge. Erst dann sollten wir darüber diskutieren, welche Rückschlüsse wir daraus ziehen. Ich stimme meinen innenpolitischen Fachkollegen zu, wenn sie grundsätzlich an dem Einsatz von V-Leuten festhalten. Aber man muss sich auch fragen dürfen, wie wir diesen Einsatz künftig gestalten sollten. Ich – viele der Kollegen sicherlich auch – habe noch Fragen zum Sinn des Einsatzes von V-Leuten in der rechtsextremen Szene. Ich halte es deshalb für verfehlt, jetzt vorschnell Vorschläge zu präsentieren und Schnellschüsse zu fordern. Das ist weder hilfreich noch dient es der Aufklärung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir müssen uns, wenn die Aufklärung geleistet ist, fragen, welche rechtspolitischen Folgerungen wir neben den innenpolitischen Konsequenzen ziehen können und wollen, wenn die Sachverhalte aufgeklärt sind. Das werden wir – ich denke, wir werden im Rechtsausschuss Gelegenheit haben, darüber zu sprechen – je nach Erkenntnisstand in ordnungsgemäßer Weise tun. Dass die Bundesjustizministerin schon jetzt – auch das ist heute thematisiert worden – die Opfer der rechtsterroristischen Straftaten aus dem Haushalt des BMJ, aus dem Opferfonds, entschädigt, ist nicht nur zu begrüßen, sondern, Frau Ministerin, dabei haben Sie unsere volle Unterstützung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Wir haben uns im Rechtsausschuss die aktuellen Zahlen der bisherigen Anträge von Opfern extremistischer Gewalttaten geben lassen und darüber diskutiert, wie wir den Fonds ausgestalten und wie wir auf den Fonds besser aufmerksam machen können, damit er von Opfern in Anspruch genommen wird. Nahezu von einer zur anderen Sekunde stehen wir erschüttert und sprachlos vor der Tatsache, dass der bestehende Fonds so plötzlich in den Mittelpunkt rückt. Die Regelungen des Fonds sind unbürokratisch und flexibel; die Mittel sollten jetzt als Hilfe für die Opfer und deren Angehörigen eingesetzt werden. Ich bin auch dankbar, dass es gelungen ist, den gleichen Etatansatz für den Fonds wie 2011, nämlich 1 Million Euro, beizubehalten.
Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen – ich sagte es vorhin –: Wenn die Aufklärung erfolgt ist, und zwar in vollem Umfang, sollten wir miteinander darüber diskutieren, welche Rückschlüsse wir daraus ziehen. Wir müssen dabei auch darüber sprechen, welche Instrumente zur Aufklärung, aber auch zur Verbrechensbekämpfung dienlich sind. Erste Handlungsfelder haben die Innen- und Justizminister bereits genannt; das ist klug und richtig.
Eine Kernfrage ist insbesondere, in welchem Umfang diese Täter Hintermänner, Helfer und Sympathisanten hatten. In diesem Zusammenhang muss man auch entsprechend den bisher vorliegenden Informationen fragen, welche Instrumentarien im rechtspolitischen Bereich zur Verfügung stehen. Ich will jetzt nicht vorschnell auf das Thema Vorratsdatenspeicherung zu sprechen kommen, zumal Sie dann gleich betonen werden, das sei eine reflexhafte Reaktion der Union.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Koalitionspartner sagt das!)
Aber da es ja im Rahmen der Aufklärungsarbeit auch darum geht, Verbindungen aufzudecken und Hintermänner dingfest zu machen, erwarte ich, dass wir über dieses Instrument zumindest sachlich diskutieren und schauen, ob und inwieweit durch dieses Instrument künftig solche Taten verhindert werden können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich hatte einen zweiten Punkt genannt – dies ist auch schon vom Kollegen Lischka angesprochen worden –: Ja, es ist richtig, wir haben mittlerweile einen Referentenentwurf zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Ich bin der Justizministerin und den Ländern dankbar, die in zielführenden Sitzungen schnell und klug – wir alle wissen, dass wir unter Zeitdruck stehen –
(Zuruf des Abg. Burkhard Lischka [SPD])
gemeinsam Regelungen zur Umsetzung des Abstandsgebots gefunden haben. Da liegen wir gut in der Zeit.
Auch wir von der Union – das darf ich durchaus betonen – sehen in dem von Ihnen angesprochenen Punkt, Herr Lischka, noch Beratungs- und Klärungsbedarf. Wir unterstützen die Forderung der Justizminister der Länder und sagen: Wenn uns das Verfassungsgericht jetzt diese Möglichkeit bezüglich der nachträglichen Sicherheitsverwahrung gibt, die wir mit der damals noch unter Rot-Grün konstruierten Regelung nicht umsetzen konnten, dann sollten wir sie nutzen und ausschöpfen. Das werden wir in den Beratungen zu thematisieren haben.
(Beifall des Abg. Burkhard Lischka [SPD])
An der Stelle sieht die Union die Justizminister auf dem richtigen Weg. Wir werden es auch in der Koalition thematisieren.
Leider bleibt mir für den dritten Punkt, den ich noch ansprechen möchte, nicht mehr in ausreichendem Maße Zeit; das ist bedauerlich, weil wir Rechtspolitiker hier im Parlament eigentlich viel zu wenig über europäische Rechtsetzungsvorhaben diskutieren.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist wahr!)
Mir ist es nämlich ein Anliegen, auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zum EU-Kaufrecht hinzuweisen. Wir hatten dazu gestern eine sehr informative und aufschlussreiche Anhörung. Hier, meine Damen und Herren, sollten die Rechtspolitiker, ähnlich wie wir es auch bei der Euro-Krise machen, ihre Kompetenz einbringen und wir als nationales Parlament Verantwortung wahrnehmen. Wir sind hier gemeinsam im Gespräch. Wir sagen: Es gibt für dieses Vorhaben keine geeignete Kompetenzgrundlage der Europäischen Union. Wir sind deshalb miteinander im Gespräch, ob wir in dieser Frage eine Subsidiaritätsrüge erheben. Darüber freue ich mich. Ich hoffe, es gelingt auch. Ich denke, hier haben wir als nationales Parlament aus vielerlei Gründen, die ich jetzt nicht mehr vortragen kann, eine entsprechende Verantwortung.
Ich darf mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)