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Pressemitteilungen

Fragen im Februar 2009

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung (Februar 2009)
 
 
  1. Welche Finanzmittel des Bundes für den Bereich Straßenbau – nach Programm, Finanzvolumen und Jahr aufgeschlüsselt – werden dem Land Brandenburg in den Jahren 2008 und 2009 zur Realisierung in den kommenden Jahren zur Verfügung gestellt bzw. zugewiesen?
 
 
Antwort:
 
In den Konjunkturpaketen I und II stellt die Bundesregierung für Investitionen im Bereich der Bundesfernstraßen im Land Brandenburg in den Jahren 2009 und 2010 folgende zusätzliche Mittel zur Verfügung:
 
In Mio. Euro
Bedarfsplanmaßnahmen
(Neubeginne und Verstärkung von laufenden Maßnahmen)
Verstärkung der Erhaltungsmaßnahmen
insgesamt
Konjunkturpaket I
42,0
12,5
54,5
Konjunkturpaket II
23,2
19,8
43,0
 
Aus den Mautmehreinnahmen (MM) und übrigen Mitteln für Bedarfsplanungsmaßnahmen (BPL) (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und Refinanzierungen) kommen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt weitere 42,3 Mio. Euro (MM) und 94,2 Mio. Euro (BPL) hinzu.
Die Beteiligung des Landes Brandenburg an der Verstärkung des Parkflächen-Ausbauprogramms (130 Mio. Euro aus den Konjunkturpaketen I und II) erfolgt nach Dringlichkeit und Meldung baureifer Maßnahmen.
 
 
 
  1. Für welche Straßenbauprojekte – nach Projekt, Jahr und Summe aufgelistet – sollen die unter 1. genannten Mittel verwendet werden?
 
Antwort:
Die in der Antwort zur Frage 233/Februar genannten Mittel zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche sind für folgende Bedarfsplanmaßnahmen (Neubeginne und Verstärkung von laufenden Maßnahmen) vorgesehen:
- Autobahn A 10, Autobahndreieck Schwanebeck bis Weißensee (Landesgrenze Brandenburg/Berlin) 6-streifige Erweiterung
- Bundesstraße B 1/Bundesstraße B 5 , Ortsumgehung Herzfelde
- Bundesstraße B 97, Ortsumgehung Spremberg und Schwarze Pumpe
- Bundesstraße B 97/ Bundesstraße B 168, Ortsumgehung Cottbus
- Bundesstraße B 101, Ortsumgehung Luckenwalde
- Bundesstraße B 101, Luckenwalde – Wiesenhagen, 4-streifiger Ausbau
- Bundesstraße B 169, Ortsumgehung Drebkau
- Bundesstraße B 179, Ortsumgehung Königs Wusterhausen
- Bundesstraße B 188, Ortsumgehung Rathenow
 
Die Aufteilung der Mittel auf die Bedarfsplanmaßnahmen und Jahre folgt dem Bedarf entsprechend Bauablauf. Zudem ist geplant, außerhalb der Konjunkturpakete I und II die Bundesstraße B 112, Wiesenau und Ortsumgehung Brieskow-Finkenherd mit Gesamtkosten von 33 Mio. Euro zu finanziren.
 
Über die Mittelverteilung zur Verstärkung der Erhaltungsmaßnahmen entscheidet die Auftragsverwaltung Brandenburg nach ihren örtlichen Erkenntnissen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
 
  1. Wer hat die unter 2. genannten Projekte vorgeschlagen und wer hat oder wird darüber abschließend entscheiden?
 
Antwort:
 
Alle in der Antwort zur Frage 234/Februar genannten Projekte sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf eingestuft und im Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastuktur des Bundes enthalten.
 
Die neu zu beginnenden Projekte wurden durch das BMVBS unter Berücksichtigung von Planungsstand und absehbarem Baurecht festgelegt.
 
  1. Welche Bemühungen hat das innerhalb der Bundesregierung zuständige Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unternommen bzw. welche wird es unternehmen, um eine baldige Realisierung der Autobahnanbindung Rathenow/Premnitz (Teilmaßnahme OU Brandenburg Nord der B102n), die auch im IRP „Fünfjahresplan“ enthalten ist, zu gewährleisten?
 
Antwort:
 
Das BMVBS hat im Jahr 2006 die Linie für die Bundesstraße B 102n, Ortsumgehung Brandenburg bestimmt und wichtige Hinweise für die Abarbeitung der naturschutzfachlichen Planungsauftrages gegeben.
Die Bundesstraße B 102n, Anbindung des Raumes Rathenow/Premnitz an die Autobahn A 2 konkurriert mit einer Vielzahl ebenfalls bedeutender Infrastukturvorhaben im Land Brandenburg. Durch die Aufnahme in den Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aber zum Ausdruck gebracht, dass es der Bundesstraße B 102n, Ortsumgehung Brandenburg (Nord- und Südabschnitt) eine hohe Bedeutung beimisst. Dabei besteht Einvernehmen mit der Auftragsverwaltung Brandenburg, dass die Realisierung von der Autobahn ausgehend, also von Süden nach Norden erfolgen soll. Insofern treibt die Auftragsverwaltung Brandenburg zunächst die planerischen Vorbereitungen für den Südabschnitt voran. Nach Realisierung der Entwurfsplanung für den Südabschnitt wird die Planung für den Nordabschnitt intensiviert.
Über die Aufnahme in den Bundeshaushalt und über den Baubeginn wird entschieden, wenn sich Baureife und Baurecht abzeichnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ulrich Kasparick
Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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